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Aktenzeichen V 491/03
Datum 18.05.1904
Leitsatz Kann nach Verteilung des Versteigerungserlöses ein nicht zur Hebung gelangter Gläubiger, obwohl er gegen den Teilungsplan keinen Widerspruch erhoben hat, sein besseres Recht auf Zahlung eines zur Hebung gelangten und an einen anderen Gläubiger ausgezahlten Betrages gegen diesen durch Klage geltend machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A270156
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