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Aktenzeichen V 511/03

Datum 18.05.1904

Leitsatz Gehört beim dinglichen Vorkaufsrechte die für die Mitteilung des mit einem Dritten abgeschlossenen Kaufes an den Vorkaufsberechtigten durch ein früheres Gesetz vorgeschriebene Form im Sinne des Art. 184 Einf.-Ges. zum B.G.B. zu dem vom Veräußerer zu erfüllenden Inhalte des Rechts?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A280157

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