zurück
Aktenzeichen V 523/03
Datum 28.05.1904
Leitsatz Bezieht sich die Vorschrift in § 573 Satz 1 B.G.B. nur auf rechtsgeschäftliche Verfügungen über den Mietzins, oder auch auf die im Wege der Zwangsvollstreckung getroffenen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A2E0181
zurück