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Aktenzeichen V 523/03

Datum 28.05.1904

Leitsatz Bezieht sich die Vorschrift in § 573 Satz 1 B.G.B. nur auf rechtsgeschäftliche Verfügungen über den Mietzins, oder auch auf die im Wege der Zwangsvollstreckung getroffenen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A2E0181

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