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Aktenzeichen I 99/04

Datum 30.05.1904

Leitsatz Wie ist die Einrede der Wechselverjährung und der Verjährung aus Art. 146 des alten Handelsgesetzbuchs zu beurteilen, die von dem Gesellschafter, der den Wechsel unter der Firma der Gesellschaft in blanco vor Ausfüllung des Verfalltages akzeptiert hat, gegen den nach der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft erhobenen Wechselanspruch geltend gemacht wird, nachdem der Nehmer des Wechsels denselben nach Auflösung der Gesellschaft, Eintragung der Auflösung in das Handelsregister und Ablauf der Verjährungsfrist des Art. 146 a. a. O. mit einem bestimmten Verfalltage versehen hat, der nach dem Zeitpunkte der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft liegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A2F0186

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