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Aktenzeichen I 53/04
Datum 30.05.1904
Leitsatz Begründet die Rettung eines Binnenschiffes aus einer Schiffahrtsnot auch dann einen Anspruch auf Hilfslohn, wenn die Rettung von einem anderen Schiffe desselben Eigentümers bewirkt wird? Welche Bedeutung kommt in diesem Falle einem Vertrage zu, der zwischen den Führern der beiden Schiffe über die Rettung und ihre Belohnung abgeschlossen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A300190
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