zurück

Aktenzeichen VI 279/04

Datum 30.05.1904

Leitsatz Wie ist zu verfahren, wenn nach der Erlassung des Berufungsurteils eine Partei stirbt, dann auf Antrag ihres Prozeßbevollmächtigten das Verfahren ausgesetzt wird, und nun die andere Partei wegen Verzögerung der Aufnahme die Gegner lädt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A330202

Download PDF

zurück