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Aktenzeichen VI 279/04
Datum 30.05.1904
Leitsatz Wie ist zu verfahren, wenn nach der Erlassung des Berufungsurteils eine Partei stirbt, dann auf Antrag ihres Prozeßbevollmächtigten das Verfahren ausgesetzt wird, und nun die andere Partei wegen Verzögerung der Aufnahme die Gegner lädt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A330202
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