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Aktenzeichen VI 582/03

Datum 30.05.1904

Leitsatz Begeht der, der einem anderen Vermögensvorteile zu dem Zwecke zuwendet, damit dieser sich zum Schweigen über eine von ersterem begangene strafbare Handlung verpflichte, und der, der eine aus dieser Absicht gegebene Zuwendung annimmt, einen Verstoß gegen die guten Sitten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A340204

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