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Aktenzeichen V 539/03
Datum 01.06.1904
Leitsatz 1. Inwieweit ist bei Anwendung des § 826 B.G.B. zu unterscheiden zwischen Kraft der allgemeinen Freiheit erlaubten Handlungen und Handlungen, die in Ausübung eines besonderen Rechtes vorgenommen werden? 2. Verhältnis des § 826 zu § 226 B.G.B. (Schikane). 3. Vorsätzlichkeit der Schadenszufügung im Sinne des § 826.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A370214
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