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Aktenzeichen IV 464/03

Datum 06.06.1904

Leitsatz 1. Legitimation eines Vertreters, welcher der Kirchengemeinde für den Prozeß auf Grund des § 659 preuß. A.L.R. II. 11 von dem Konsistorium bestellt ist. 2. Ist für die Frage, ob die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes nach § 39 Ziff. 3 des preußischen Gesetzes vom 24. April 1878 in Verbindung mit § 547 Ziff. 2 Z.P.O. und § 70 Abs. 3 G.V.G. zulässig ist, die Entscheidung von Einfluß, welche in einem dem Prozesse vorausgehenden Defektenfeststellungsverfahren von der Verwaltungsbehörde getroffen ist, und wieweit kommt es dabei auf die Parteiauslassungen an?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A3E0244

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