Aktenzeichen VI 456/03
Datum 06.06.1904
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann im Laufe des Rechtsstreites ein neuer Kläger neben dem bisherigen in den Prozeß eintreten? 2. Ist die Versagung der elterlichen Einwilligung (§ 1305 B.G.B.) ein wichtiger Grund zum Rücktritt vom Verlöbnisse für das verlobte Kind (§ 1298 Abs. 3 B.G.B.)? 3. Kann auch der Vater der verlobten Tochter, wenn er die Einwilligung zur Eheschließung aus verwerflichen Gründen versagt, von dem anderen Verlobten auf Ersatz der in Erwartung der Ehe gemachten Aufwendungen in Anspruch genommen werden? 4. Aufhebung des Berufungsurteils in seinem ganzen Umfange trotz beschränkterer Fassung des Revisionsantrages.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A3F0248
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