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Aktenzeichen III 187/04
Datum 07.06.1904
Leitsatz 1. Kann die Einrede des § 274 Ziff. 6 Z.P.O. auch in dem Falle geltend gemacht werden, wenn die Klage nicht freiwillig zurückgenommen (§ 271 Z.P.O.), sondern gemäß § 113 Z.P.O. für zurückgenommen erklärt ist? 2. Können die prozeßhindernden Einreden des § 274 Z.P.O., insbesondere Ziff. 6 das., nicht nur gegenüber Klagen, sondern auch gegenüber Widerklagen erhoben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A420259
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