zurück

Aktenzeichen III 187/04

Datum 07.06.1904

Leitsatz 1. Kann die Einrede des § 274 Ziff. 6 Z.P.O. auch in dem Falle geltend gemacht werden, wenn die Klage nicht freiwillig zurückgenommen (§ 271 Z.P.O.), sondern gemäß § 113 Z.P.O. für zurückgenommen erklärt ist? 2. Können die prozeßhindernden Einreden des § 274 Z.P.O., insbesondere Ziff. 6 das., nicht nur gegenüber Klagen, sondern auch gegenüber Widerklagen erhoben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A420259

Download PDF

zurück