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Aktenzeichen V 550/03

Datum 08.06.1904

Leitsatz Muß der Vorbehalt der Gewährleistungsansprüche nach § 464 B.G.B. "bei der Annahme" der als fehlerhaft erkannten Kaufsache, und zwar im Falle eines Grundstückskaufes bei der Auflassung, erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A430261

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