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Aktenzeichen VI 164/04
Datum 20.06.1904
Leitsatz Inwieweit ist 293-296urch § 9a Abs. 2 G.K.G. für die dort geregelten Fälle die Art der Berechnung des Streitwertes zum Zwecke der Gebührenberechnung dem § 9 Z.P.O. gegenüber abgeändert worden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A4A0293
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