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Aktenzeichen II 435/03

Datum 24.06.1904

Leitsatz Kann wegen wissentlicher Benutzung des für einen anderen eingetragenen Warenzeichens mit der Untersagungsklage zugleich Verurteilung zur Rechnungslegung über den durch den Verkauf von Waren unter dem Zeichen des Klägers erzielten Gewinn unter Vorlegung der Handlungsbücher des Beklagten verlangt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A520321

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