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Aktenzeichen VI 425/03

Datum 27.06.1904

Leitsatz Wie stellt sich das Verhältnis der für einen entstandenen Schaden verantwortlichen mehreren Personen zueinander, wenn die eine nach § 833 B.G.B., die andere nach § 1 des Haftpflichtgesetzes zum Ersatze des Schadens verpflichtet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A560335

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