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Aktenzeichen VII 56/04

Datum 28.06.1904

Leitsatz 1. Haben in dem Falle, daß nach den Bestimmungen des Versicherungsvertrages der Versicherte, wenn er das Verzeichnis der verbrannten Gegenstände wissentlich falsch anfertigt, den Anspruch auf Schadensersatz verliert, unwahre Angaben eines nach dem Brandfalle von ihm mit der Aufstellung und Einreichung des Verzeichnisses beauftragten Stellvertreters dieselben rechtlichen Folgen wie eine von ihm selbst bewirkte falsche Anfertigung des Verzeichnisses? 2. Zum Begriff der Willenserklärung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A580342

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