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Aktenzeichen IV 514/03

Datum 30.06.1904

Leitsatz 1. Kann ein dem § 1718 B.G.B. entsprechendes Anerkenntnis der Vaterschaft von demjenigen, der es abgegeben hat, dem Kinde gegenüber angefochten werden, wenn er zu der Abgabe von der Mutter durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist? 2. Ist eine arglistige Täuschung schon in der von der Mutter ihm gegebenen Versicherung zu finden, daß innerhalb der Empfängniszeit ein anderer ihr nicht beigewohnt habe, wenn diese Versicherung der Wahrheit nicht entspricht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A590348

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