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Aktenzeichen I 142/04

Datum 04.07.1904

Leitsatz Ist die Anwendung des § 69 des Börsengesetzes auf solche Geschäfte beschränkt, bei denen alle Voraussetzungen des § 48 des Börsengesetzes seinem Wortlaute nach gegeben sind, oder bezieht sich seine Bestimmung auf alle solche Geschäfte, welche nach § 66 des Börsengesetzes in Ermangelung der Eintragung der Parteien in das Börsenregister ungültig sein würden, bzw. bei denen nach § 68 Abs. 2 des Börsengesetzes zur Wirksamkeit die Eintragung in das Börsenregister nicht erfordert wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A5E0366

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