Aktenzeichen VI 309/03
Datum 04.07.1904
Leitsatz 1. Fortgang des Prozeßverfahrens, wenn auf Feststellung einer vom Verwalter bestrittenen Konkursforderung geklagt ist, und während des Prozesses der Konkurs durch einen Zwangsvergleich beendet wird. 2. Prätendentenstreit im Konkurse; kann, wenn in einem solchen von zwei Seiten Forderungen angemeldet werden, von denen nur entweder die eine, oder die andere berechtigt ist, der Umstand, daß der Anspruch des einen der anmeldenden Gläubiger im Prüfungstermin allseitig unbestritten geblieben ist, die Folgerung begründen, daß nun die Forderung des anderen Liquidanten von der Befriedigung aus der Konkursmasse ohne weiteres ausgeschlossen sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A5F0369
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