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Aktenzeichen V 32/04

Datum 06.07.1904

Leitsatz 1. Nach welchem Rechte richtet sich das Recht des einen geschiedenen Ehegatten, Schenkungen an den anderen, allein für schuldig erklärten Ehegatten zu widerrufen, wenn das erste die Scheidung aussprechende Urteil vor, das bestätigende Berufungsurteil aber nach dem 1. Januar 1900 erlassen ist? 2. Ist der Widerruf im Falle des § 1584 B.G.B. dann ausgeschlossen, wenn durch die Schenkung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A610382

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