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Aktenzeichen III 146/04

Datum 12.07.1904

Leitsatz Hat in den Fällen des § 615 B.G.B. die Anrechnung des anderweitigen Erwerbes auf die Vergütung für die ganze Vertragsdauer, oder nur auf die Vergütung für denjenigen Zeitabschnitt zu erfolgen, in welchem der anderweitige Erwerb gemacht wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A660402

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