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Aktenzeichen V 48/04

Datum 13.07.1904

Leitsatz Kann eine verspätet zugegangene Willenserklärung als rechtzeitig zugegangen angesehen werden, wenn der Empfänger das rechtzeitige Zugehen arglistig oder schuldhaft verhindert hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A670406

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