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Aktenzeichen VI 199/04

Datum 13.07.1904

Leitsatz Ist die im § 833 B.G.B. bestimmte Haftung des Tierhalters ausgeschlossen, wenn die Verletzung bei Vornahme von Verrichtungen an oder mit dem Tiere erfolgt ist, zu denen sich der Verletzte dem Tierhalter vertragsmäßig verpflichtet hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A680410

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