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Aktenzeichen V 61/04
Datum 17.09.1904
Leitsatz 1. Findet der § 1165 B.G.B. auch Anwendung, wenn die Hypothek infolge Ausfalles bei der Zwangsversteigerung erloschen ist? 2. Was ist im § 1165 B.G.B. unter Verzicht auf die Hypothek zu verstehen? 3. Steht dem Schuldner auch die exceptio doli generalis zur Seite?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A6D0425
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