zurück

Aktenzeichen II 597/03

Datum 27.09.1904

Leitsatz Verpflichtet die Klausel "Netto Kasse gegen Konnossement" unbedingt zur Zahlung des Kaufpreises bei Übergabe des Ladescheins? Kommt der Käufer, der mit dieser Klausel gekauft hat, im Falle der Zahlungsweigerung bei Vorzeigung des Ladescheins auch dann nicht in Verzug, wenn sich erst demnächst herausstellt, daß er aus einem Grunde, den er nicht geltend gemacht, vielleicht gar nicht gekannt hat, materiell zur Zahlung und Annahme der Ware bzw. des Ladescheins nicht verpflichtet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B090023

Download PDF

zurück