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Aktenzeichen I 118/04
Datum 15.10.1904
Leitsatz Hat der Konkursverwalter, oder der Gemeinschuldner den Notar, der einen Vertrag des Gemeinschuldners beurkundet hat, als Zeugen von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu entbinden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B190085
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