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Aktenzeichen V 156/04

Datum 26.10.1904

Leitsatz Steht dem Käufer eines Grundstücks, der über einen Mangel desselben arglistig getäuscht ist, nach der in Kenntnis des Mangels geschehenen Annahme der Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 B.G.B. nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B1F0104

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