zurück

Aktenzeichen IV 242/04

Datum 27.10.1904

Leitsatz Örtliche Zuständigkeit im Falle des § 23 Satzes 2 Z.P.O., wenn der Drittschuldner eine Aktiengesellschaft ist. Kann die Klage am Orte der Verwaltung erhoben werden, wenn im Gesellschaftsvertrage als Sitz der Aktiengesellschaft Berlin bestimmt ist, die Verwaltung jedoch außerhalb der Gemeindegrenzen an einem Orte geführt wird, den die Bezeichnung "Berlin" im wirtschaftlichen Verkehr umfaßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B200106

Download PDF

zurück