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Aktenzeichen II 234/04

Datum 01.11.1904

Leitsatz Muß der dem Handlungsgehilfen das Dienstverhältnis kündigende Prinzipal, wenn er durch Fortzahlung des Gehalts sich seine Ansprüche aus dem vereinbarten Wettbewerbsverbote wahren will, sofort bei der Kündigung dem Handlungsgehilfen die Fortzahlung des Gehalts zusichern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B250125

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