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Aktenzeichen VII 254/04
Datum 29.11.1904
Leitsatz Unterliegen der Anfechtung Rechtshandlungen des Schuldners, durch die er gegen Aufwendung von Bestandteilen seines Vermögens das Entgelt dafür in das Vermögen des Dritten fließen läßt, ohne daß er äußerlich mit diesem in unmittelbare rechtliche Beziehungen tritt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B390195
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