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Aktenzeichen IV 96/04
Datum 06.10.1904
Leitsatz 1. Wann kann der Nacherbe vom Vorerben Sicherheitsleistung, und wann Entziehung der Verwaltung verlangen? 2. Ist das Zurückbehaltungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Schuldverhältnisse im engeren Sinne beschränkt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B3B0200
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