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Aktenzeichen VI 119/04
Datum 13.10.1904
Leitsatz 1. Wie ist, wenn jemand einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, und dieser einem Dritten Schaden zugefügt hat, vom Geschäftsherrn die Einrede zu begründen, daß er bei Auswahl der bestellten Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet habe? 2. Aufstellung eines Gegenstandes an einer öffentlichen Straße, durch dessen Umfallen den Vorübergehenden Gefahr erwachsen kann; Notwendigkeit regelmäßiger Kontrole der Standfestigkeit des Gegenstandes.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B3C0203
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