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Aktenzeichen VI 587/03

Datum 17.10.1904

Leitsatz 1. Kann der Hauptschuldner dem Regreßanspruche des Bürgen oder dritten Verpfänders gegenüber mit einer ihm gegen den befriedigten Gläubiger zustehenden Gegenforderung aufrechnen? 2. Inwieweit kann der Hauptschuldner gegen den Regreßanspruch des Bürgen oder dritten Verpfänders eine Einwendung daraus hernehmen, daß der Bürge oder dritte Verpfänder wegen einer dem Gläubiger gegenüber begründeten Einwendung die Befriedigung des letzteren hätte unterlassen sollen? 3. Kann der Bürge dem Gläubiger gegenüber mit einer dem Hauptschuldner gegen den letzteren zustehenden Gegenforderung aufrechnen? 4. Form der Aufrechnungserklärung. 5. Schadensersatz durch Nichtbenutzung eines dem Ersatzpflichtigen an sich erwachsenen Anspruchs.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B3D0207

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