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Aktenzeichen VI 12/04

Datum 14.11.1904

Leitsatz 1. Voraussetzungen der Schuldübernahme im Sinne des § 414 B.G.B. 2. Gibt es nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine von der Bürgschaft verschiedene sog. kumulative Schuldübernahme? Wann wäre eventuell eine solche anzunehmen, und würde sie dann der Schriftform bedürfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B420232

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