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Aktenzeichen III 211/04

Datum 02.12.1904

Leitsatz Kann die Rechtsgültigkeit einer gemäß den §§ 203, 204 und 208 Z.P.O. bewilligten oder angeordneten und ordnungsgemäß ausgeführten öffentlichen Zustellung eines Urteils noch nach Ablauf der danach in Lauf gesetzten Frist zur Einlegung des gegen das Urteil zulässig gewesenen Rechtsmittels von der Partei, deren Aufenthalt als unbekannt angenommen war, im Instanzenzuge mit dem Nachweise angefochten werden, daß in Wirklichkeit ihr Aufenthalt nicht unbekannt, daß er insbesondere dem Gegner selbst bekannt gewesen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B4B0259

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