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Aktenzeichen V 239/04
Datum 07.12.1904
Leitsatz Genügt zur Genehmigung eines vom Vormunde für sein Mündel über Grundstücke geschlossenen Vergleichs durch das Vormundschaftsgericht, daß dieses die Ausfertigung des Vergleichs zu den Grundakten mit dem Ersuchen um Eintragung überreicht, ohne dem Vormunde die Genehmigung in irgendeiner Weise kundzutun?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B4D0277
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