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Aktenzeichen II 61/04
Datum 09.12.1904
Leitsatz Kann sich der Inhaber einer kaufmännischen Firma, der persönlich einen anderen Namen als den in der Firma vorkommenden führt, gegen eine Beeinträchtigung seines Firmenrechts durch Führung dieses letzteren Namens von seiten eines anderen auf § 12 B.G.B., oder nur auf § 37 Abs. 2 H.G.B. (Art. 27 Abs. 1 a. F.) berufen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B4F0284
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