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Aktenzeichen I 340/04

Datum 14.03.1904

Leitsatz Angebot eines Lotterieloses in einem Zeitpunkte, wo damit gerechnet werden mußte, daß die Ziehung vor der Annahme beginnen werde. - Bedeutung des Vorbehalts, daß das Los bis zur Bezahlung Eigentum des Kollekteurs bleibe. - Nachnahmesendung mit dem Vermerk "Nach einmaliger Präsentation zurück!" Bedeutung. - Rechtzeitigkeit der Annahme eines Vertragsantrags unter Abwesenden. Was sind "regelmäßige Umstände" im Sinne von § 147 Abs. 2 B.G.B.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B520296

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