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Aktenzeichen I 353/04

Datum 17.12.1904

Leitsatz Ist der Schleppvertrag Werkvertrag, oder Dienstvertrag? Wem liegt die nautische Leitung des Schleppzuges ob? Rechtsfolgen, wenn das geschleppte Schiff durch Schuld der Besatzung des Schleppers einen Schiffsunfall erleidet, und wenn dabei der Besatzung des geschleppten Schiffes ein mitwirkendes Verschulden zur Last fällt. Hat der Schlepper einen Hilfslohn zu beanspruchen, wenn er in einem solchen Falle das geschleppte Schiff aus der durch den Unfall herbeigeführten Seenot rettet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B540305

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