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Aktenzeichen VI 241/04
Datum 19.12.1904
Leitsatz Kann das Befriedigungsrecht eines Konkursgläubigers, welchem der Gemeinschuldner die einem Dritten gehörige Sache rechtswirksam verpfändet hatte, dadurch, daß während des Konkursverfahrens der Konkursverwalter sich für die Masse das Eigentum an der Pfandsache von dem Dritten übertragen läßt, nachträglich auf die Geltendmachung des Ausfalls nach Maßgabe von § 64 K.O. beschränkt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B640367
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