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Aktenzeichen IV 367/04
Datum 05.01.1905
Leitsatz 1. Kann in Ehesachen die Anfechtungsklage bei dem Landgericht erhoben werden, während der Scheidungsprozeß in der Revisionsinstanz anhängig ist? 2. Ist, wenn die Ehe durch Zurückweisung der gegen das Scheidungsurteil eingelegten Revision aufgelöst ist, und die nicht schuldige geschiedene Ehefrau auf Herausgabe der Kinder klagt, auf Antrag des Beklagten das Verfahren auszusetzen, bis über die Anfechtungsklage erkannt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B6C0410
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