zurück

Aktenzeichen III 506/04

Datum 17.01.1905

Leitsatz 1. Begriff des Servises der Offiziere und Militärbeamten. 2. Ist bei der Versetzung eines Zivilbeamten der Militärverwaltung in das Amt eines Militärbeamten der Servis, zu dessen Bezuge er in diesem neuen Amte berechtigt ist, in das etatsmäßige Diensteinkommen einzurechnen, wenn ermittelt werden soll, ob das neue Amt kein geringeres etatsmäßiges Diensteinkommen gewährt, als das bisherige?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B6E0415

Download PDF

zurück