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Aktenzeichen VII 258/04

Datum 17.01.1905

Leitsatz Hat das Berufungsgericht, wenn es einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, die Sache zur Entscheidung über den Betrag des Anspruchs an das Gericht erster Instanz auch dann zurückzuverweisen, wenn dieses die Klage aus dem Grunde abgewiesen hatte, weil es die Entstehung eines Schadens nicht für nachgewiesen erachtete?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B700427

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