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Aktenzeichen II 449/81

Datum 31.01.1882

Leitsatz Wie ist im Falle des §. 19a des Reichsgesetzes vom 27. Juni 1871 betr. die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen die Militärdienstzeit zu berechnen? Nach Maßgabe des §. 18 a. a. O. oder nach den hierüber in dem Bundesstaate, in dessen Militärdienst der Offizier früher gestanden hat, in Geltung gewesenen Bestimmungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640060A0039

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