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Aktenzeichen V 732/81
Datum 21.12.1881
Leitsatz Ist die Vorschrift des §. 120 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der durch das Gesetz vom 17. Juli 1878 bestimmten Fassung (§. 107 der ursprünglichen Fassung) als ein auf Schadensverhütungen abzielendes Polizeigesetz im Sinne des A.L.R.'s I. 6. §. 26 anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006100062
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