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Aktenzeichen V 783/81

Datum 21.01.1882

Leitsatz Ist im Konkurse die vorher vom Gemeinschuldner vertragsmäßig einem Gläubiger erteilte Ermächtigung, sich wegen einer durch Kaution gesicherten Forderung zunächst an das andere Vermögen des Schuldners zu halten, im Falle des Konkurses die ganze Forderung zu liquidieren und geltend zu machen und sich nur wegen des Ausfalles aus der bestellten Sicherheit zu decken, unwirksam und wird dieselbe durch Abschluß eines Zwangsvergleiches wieder wirksam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006110066

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