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Aktenzeichen II 462/82
Datum 14.02.1882
Leitsatz 1. Maßgebende Gesichtspunkte bei Beurteilung der Frage, ob ein unbefugter Gebrauch eines Warenzeichens vorliege. Inwiefern sind Verzierungen, Inschriften, andere Warenzeichen 2c, die dem geschützten Warenzeichen beigefügt werden, in Betracht zu ziehen? Ist auf die Beifügung oder Einfügung der Firma maßgebendes Gewicht zu legen? 2. Kann eine Buße auch vom Civilrichter ausgesprochen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006130075
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