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Aktenzeichen I 673/81
Datum 22.02.1882
Leitsatz Liegt den Bestimmungen der Artt. 306. 307 H.G.B. ein für deren ganzes Geltungsgebiet einheitlicher Begriff des redlichen Erwerbers zu Grunde? Ist durch diese Artikel den Bestimmungen der §§. 52. 53 P.A.L.R. I. 15 über die Wirkung der öffentlichen Bekanntmachung der Entwendung oder des Verlustes von Inhaberpapieren derogiert, oder werden dieselben, als für den Besitzer günstigere Bestimmungen enthaltend, durch das Handelsgesetzbuch nicht berührt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006170086
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