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Aktenzeichen I 203/82
Datum 25.03.1882
Leitsatz Welche Rechte hat der Konkursverwalter bezüglich der Mietzinsen, wenn der Gemeinschuldner vor Eröffnung des Konkurses eine zur Konkursmasse gehörige Sache vermietet und dem Mieter übergeben, sodann aber die Mietzinsen einem Dritten cediert hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640061E0109
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