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Aktenzeichen I 34/81

Datum 01.04.1882

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist der Spediteur schadensersatzpflichtig, welcher den ihm erteilten Auftrag, das Speditionsgut gegen Seegefahr zu versichern, durch Versicherung desselben "frei von Beschädigung außer im Strandungsfalle" ausführt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640061F0114

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